Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse

Die Bewertung bzw. Anerkennung von Hochschulabschlüssen obliegt in Deutschland der ZAB und wird in Gestalt einer Zeugnisbewertung durchgeführt. Die Zeugnisbewertung bescheinigt die akademischen Verwendungsmöglichkeiten für die ausländische Hochschulqualifikation im Inland. Auskunft über Bewertungen von Hochschulabschlüssen kann die Datenbank anabin geben.

Auch allgemeine Schulabschlüsse können in Deutschland anerkannt werden. Diese Anerkennung findet in Form einer Abschlussanerkennung statt. D.h., dass ausländische Schulabschlüsse einem inländischen Schulabschluss gleichgestellt werden können. Über die Anerkennung ausländischer Schulabschlüsse für den Hochschulzugang entscheiden die Hochschulen im Rahmen des Zulassungs- oder Immatrikulationsverfahrens. Studieninteressierte müssen einen Bildungsnachweis als Qualifikationsvoraussetzung vorweisen, welcher den Hochschulzugang im Herkunftsland ermöglicht und den Bewertungsvorschlägen der ZAB für den Hochschulzugang entsprechen. Darüber hinaus besteht in bestimmten Fällen die Möglichkeit zur Ablegung einer Feststellungsprüfung, die einen allgemeinen oder fachgebundenen Zugang zum Hochschulstudium ermöglicht.