Visaprogramme verschiedener EU-Staaten bieten Interessenten die Möglichkeit, gegen eine Investition einen langfristigen Aufenthaltstitel zu erhalten. Dieser Aufenthaltstitel berechtigt zur Einreise und zum Aufenthalt im gesamten Schengenraum. Die Art und Höhe der Investition richten sich nach den Bestimmungen des jeweiligen Staates. In der Regel werden Investitionen in Immobilien, Wirtschaftsunternehmen oder Einlagen zur Voraussetzung gemacht. Die Verpflichtung zur Wohnsitznahme besteht überwiegend nicht. Die Höhe der Investition hängt von dem Staat ab, in dem der Aufenthaltstitel beantragt wird. Länder wie z.B. Griechenland, Portugal oder Spanien vergeben Aufenthaltstitel für Personen, die Investitionen in Immobilien tätigen, wobei die Investitionssumme in Griechenland mit 250.000 EUR am niedrigsten ist. Familienmitglieder können von dem Antrag erfasst werden und erhalten ebenfalls einen Aufenthaltstitel. Der Aufenthaltstitel berechtigt je nach Staat und Wartezeit zur Beantragung der Staatsbürgerschaft.
Interessenten sollten sich umfassend beraten lassen. Dies betrifft nicht nur das Antragsverfahren, sondern auch die Absicherung der Investition. Wir beraten Sie gerne.