Visum

Das Visum ist ein Aufenthaltstitel, das zur Einreise und zum kurzfristigen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland berechtigt. Es kann als Schengen-Visum (Typ C) oder als nationales Visum (Typ D) erteilt werden. Für Aufenthalte lediglich im Transitbereich eines Flughafens, kann ein Flughafen-Transitvisum (Typ A) erteilt werden. Das Visum ist bei einer deutschen Auslandsvertretung (Botschaft und Generalkonsulat) vor der Einreise zu beantragen. Es kann persönlich oder durch Bevollmächtigte beantragt werden. Welches Visum zu beantragen ist, hängt von dem Reisezweck und der geplanten Aufenthaltsdauer ab. Von der Pflicht zur Beantragung eines Visums vor der Einreise in die Bundesrepublik sind Staatsangehörige der EU-Staaten und weiterer Staaten, für die die Visumpflicht für Kurzaufenthalte aufgehoben wurde, ausgenommen. Die notwendigen Antragsunterlagen können i.d.R. auf der Internetseite der jeweiligen Auslandsvertretung eingesehen und heruntergeladen werden.

Das Schengen-Visum kann für kurzfristige Aufenthalte von bis zu 90 Tagen im Gebiet der Schengen-Staaten erteilt werden, z.B. für Besuchsaufenthalte, touristische oder geschäftliche Zwecke oder etwa zur ärztlichen Behandlung. Das Schengen-Visum kann für eine einmalige Einreise, eine doppelte- oder zur mehrfachen Einreise erteilt werden. Jahres- oder Mehrjahresvisa mit ein- bzw. mehrjähriger Gültigkeit können insbesondere Personen erteilt werden, die aus beruflichen oder privaten Gründen häufig reisen müssen und ihre Zuverlässigkeit im Hinblick auf die legale Nutzung vorheriger Visa bewiesen haben. Zu beachten ist, dass auch Visa mit längerfristiger Gültigkeit lediglich zu einem Aufenthalt von jeweils 90 Tagen je Zeitraum von 180 Tagen berechtigen. Das Schengen-Visum kann nur in Ausnahmefällen verlängert werden.

Das nationale Visum ist das Einreisevisum für einen längerfristigen Aufenthalt in Deutschland. Es erfordert einen bestimmten Reisezweck, wie z.B. die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit, den Nachzug zum Ehegatten, Au-Pair Aufenthalte, die Aufnahme eines Studiums bzw. einer Berufsausbildung oder die Forschung. Abhängig von der Staatsangehörigkeit muss ein nationales Visum vor der Einreise beantragt werden. Hiervon ausgenommen sind Unionsbürger, EWR-Staatsangehörige sowie Staatsangehörige der Schweiz, Australiens, Israels, Japans, Kanadas, Neuseelands, der Republik Korea, des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland und der Vereinigten Staaten von Amerika. Von der Pflicht zur Beantragung eines Aufenthaltstitels in Deutschland sind die vorgenannten Staatsangehörigen dagegen nicht befreit.

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