Tätigkeitsbereiche

Öffentliches Recht

Das öffentliche Recht umfasst eine Vielzahl verschiedener Regelungsbereiche. Insbesondere bildet es die Gesamtheit aller Rechtsvorschriften, die das Verhältnis zwischen Staat und Bürger betreffen. Dazu zählt bspw. das Verwaltungsrecht, Sozialrecht, Polizeirecht und Ausländerrecht. Wir stehen unseren Mandanten in allen öffentlich-rechtlichen Fragestellungen zur Seite.

Dabei vertreten wir Sie nicht nur in Fällen, in denen ein Verwaltungsorgan Ihnen gegenüber bereits tätig geworden ist, sondern beraten Sie auch im Rahmen der Durchsetzung Ihrer eigenen Begehren, wie etwa in Genehmigungsverfahren.

Des Weiteren vertreten wir Mandanten im Schul- und Hochschulrecht.

Privatrecht

Wir vertreten Ihre Interessen in allen Bereichen des Privatrechts. Dieses regelt die Rechtsbeziehungen zwischen juristisch gleichberechtigten Rechtssubjekten, also zwischen Privatpersonen wie Verbrauchern und Unternehmen. Hierbei kann es z.B. um Rechtsverhältnisse zwischen Mieter und Vermieter, Käufer und Verkäufer oder Darlehensnehmer und Darlehensgeber gehen. Darüber hinaus bieten wir unseren Mandanten auch eine rechtliche Betreuung im Verkehrs- und Versicherungsrecht an. Unser Ziel ist stets, eine optimale Lösung für unsere Mandanten zu finden. Daher setzen wir Ihre Ansprüche nicht nur gerichtlich durch, sondern bemühen uns, Ihr Begehren bereits außergerichtlich zu erreichen.

Wir stehen unseren Mandanten auch im Rahmen der rechtlichen Gestaltung und Prüfung von Verträgen zur Seite. Gleich ob Start-Up, Online-Shop oder Verkaufsgeschäft – wir beraten Sie umfassend von der Gründungsphase bis zum Geschäftsbetrieb.

Strafrecht

Wir beraten unsere Mandanten im gesamten Spektrum des Strafrechts und Ordnungswidrigkeitenrechts und vertreten sie in allen Phasen des Strafverfahrens. Neben der Vertretung im Ermittlungsverfahren und in der Hauptverhandlung stehen wir unseren Mandanten auch in Berufungs- und Revisionsverfahren kompetent zur Seite. In dringenden Fällen – etwa bei Hausdurchsuchungen oder nach einer Verhaftung – steht Ihnen rund um die Uhr ein Notfalltelefon zur Verfügung.

Wir übernehmen auch Mandate als Nebenklagevertreter, bzw. Opferanwalt. Dadurch erhalten Opfer bestimmter Straftaten die Möglichkeit, sich an der Anklage der Staatsanwaltschaft anzuschließen.

Zudem bieten wir eine strafrechtliche Präventivberatung für Unternehmen an. Ziel der Beratung ist, über Straftaten im Wirtschaftsverkehr aufzuklären und dadurch die unternehmerische Planung abzusichern.