Forscher

Wissenschaftler, die in der Forschung tätig sind, können unter erleichterten Bedingungen eine Aufenthaltserlaubnis erlangen. Voraussetzung für die Erteilung ist die Vorlage einer Aufnahmevereinbarung oder ein entsprechender Vertrag zur Durchführung eines Forschungsvorhabens mit einer Forschungseinrichtung. Darüber hinaus muss sich die Forschungseinrichtung schriftlich zur Übernahme der Kosten verpflichten, die öffentlichen Stellen bis zu sechs Monate nach Beendigung der Aufnahmevereinbarung entstehen können. Von dieser Voraussetzung kann jedoch in einigen Fällen abgesehen werden. Die so erteilte Aufenthaltserlaubnis berechtigt auch zu Tätigkeiten in der Lehre.