In Deutschland lebende Personen können unter bestimmten Voraussetzungen Verwandte nachholen. Die Voraussetzungen für den Familiennachzug unterscheiden sich je nach dem Aufenthaltsstatus der aufnehmenden Person sowie hinsichtlich des Verwandtschaftsgrades. Die in Deutschland lebende Person muss über einen geeigneten gültigen Aufenthaltstitel verfügen, ausreichend Wohnraum und Krankenversicherungsschutz für sich und die nachziehenden Familienangehörigen vorweisen sowie den Lebensunterhalt sichern können.
Der Familiennachzug setzt ferner voraus, dass die nachziehende Person ein nationales Visum bei der deutschen Auslandsvertretung im Herkunftsland erfolgreich beantragt hat. Ausnahmen davon sind nur für Angehörige der EU/EFTA-Staaten oder in besonderen Ausnahmesituationen vorgesehen. Darüber hinaus muss die nachziehende Person nachweisen, sich zumindest auf einfache Art in deutscher Sprache verständigen zu können. Für einzelne Personengruppen kann bzw. ist bei dem Familiennachzug von bestimmten Voraussetzungen abzusehen. Dies kann sowohl den Nachweis der Sprachfähigkeiten als auch die Voraussetzung zur Sicherung des Lebensunterhalts betreffen.